Änderungen bei Pflege- und Krankenversicherung und mehr
Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung:
Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente: Die sogenannte „Zurechnungszeit“ wird für künftige Renten wegen Erwerbsminderung ab dem Jahr 2019 auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Anschließend wird sie entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre verlängert. Bislang müssen Betroffene Rentenabschläge von häufig über 10% in Kauf nehmen – vergleichbar mit Menschen, die freiwillig eine vorzeitige Rente beantragen. Anpassung der „Mütterrente“: Mütter – in seltenen Fällen stattdessen auch Väter – von Kindern, die vor 1992 geboren sind, erhalten bislang nur zwei Jahre statt drei Jahren Erziehungszeit für ihre Rentenansprüche angerechnet. Künftig wird es einen …