Anfechtung der Wahl zum Seniorenbeirat der Stadt Göttingen (SBG) am 24.11.2021
Mitglieder des Senioren Schutz Bundes Graue Panther Südnds e.V. haben beim Verwaltungsgericht Göttingen Klage gegen die Wahl des neuen Seniorenbeirates der Stadt Göttingen am 24.11.21 eingereicht.
Frau Lallmann, seit 10 Jahren Delegierte des Senioren- Schutz- Bund GP e.V. hatte uns schon im November 2021 über die vielen Unregelmäßigkeiten im Umfeld der Seniorenbeiratswahlen vorgetragen.
Frau Dr. Niemeyer wollte allerdings zuerst in Ihrer Funktion als Vorsitzende des noch amtierenden SBG (2016 – 2021) die Angelegenheiten mit der Verwaltung der Stadt Göttingen klären. Leider wurden ihre häufig notwendigen Einwände hinsichtlich der fehlerhaften Arbeitsweise im FB 50 von der damaligen Sozialdezernentin und jetzigen Oberbürgermeisterin nicht mehr beachtet und nachverfolgt. Wegen dieser grundsätzlich nicht satzungskonformen und der missachteten UN-Konvention zur Stellung der Seniorenbeiräte in den Kommunen traten 3 der 4 Vorstandsmitglieder sowie weitere drei SBG Mitglieder nicht wieder an zur Neuwahl.
Nach längerer Überlegung haben nun beide Damen (Mitglieder im Senioren- Schutz- Bund GP e.V.) am 3. Januar 2022 Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.
Dem Senioren- Schutz- Bund GP e.V. liegt der entsprechende Schriftsatz vor. Darin wird u.a. aufgelistet, 1. dass zwei der Delegierten sich auf rechtswidrige Weise ihre Unterstützungsunterschriften für ihre Kandidatur in den Seniorenbeirat der Stadt Göttingen besorgt haben, 2. dass die Wahl am 24.11.2021 auf der Grundlage einer älteren Satzung durchgeführt wurde. Die neue, gültige Satzung des SBG vom 29.05.2019 verlangt wesentlich mehr Kandidaten für die Beiratswahlen, die, aber nicht vorlagen zum Zeitpunkt der Schließung der Anmeldelisten Daraufhin wurden wesentliche §§ der Satzung des SBG derartig passend gemacht oder übergangen, damit die Wahl irgendwie doch noch durchgezogen werden kann.
Wir, der Senioren- Schutz-Bund- GP e.V. sind der Auffassung, dass der SBG für die über 30.000 Mitbürger*innen 60+ in dieser Stadt präsent und ungehindert aktiv sein muss, und nicht nur als Alibifunktion der Verwaltung zu fungieren hat. Es gab jahrelang und gibt auch immer noch ehrenamtlich arbeitende Senior*innen, die nicht nur ihre Zeit, sondern auch ihre Kompetenzen zur Verfügung gestellt haben bzw. stellen: das allein verlangt Respekt und Würdigung ihres Einsatzes für mehr als 25% der Göttinger Bevölkerung.
Wenn es z.B. -wie momentan geschehen- keine ausreichende Zahl von kandidierenden Delegierten für die turnusmäßige Beiratswahl gegeben hat, dann wäre es dringend notwendig gewesen, diese Wahl zu verschieben und ggf. den alten Vorstand kommissarisch im Amt bleiben zu lassen, anstatt zwanghaft mit Hilfe diverser Verstöße gegen die SBG-Satzung, gegen die UN-Konvention und gegen eine der Regeln einer anderen Einrichtung in Nds diese Wahl „durchzupeitschen“ von einem Mitarbeiter der Verwaltung.
In den vergangenen beiden Jahren lag auch vieles andere durch die Pandemie brach und wurde dadurch verschoben.
Göttingen den 09.01.2022 Der Vorstand des SSB