Beibehaltung von Homöopathie im Leistungskatalog

Veröffentlicht am 28. Juli 2019
Kategorien: Renten

Senioren Schutz Bund GP in Südniedersachsen fordert

die Beibehaltung von Homöopathie im Leistungskatalog der Kassen

Ein gefährliches „Sommertheater“ das mit der weiteren Entmündigung des Bürgers auf gesundheitlichem

Sektor enden könnte, öffnete dieser Tage seinen Vorhang.

Vor dem Hintergrund, dass in Frankreich ab 2021 die Krankenkassen die Kosten für homöopathische Medikamente nicht einmal mehr teilweise erstatten dürfen, traten auch die deutschen Pharmalobbyisten auf die Bühne. Sie forderten prompt, dass auch die Krankenkassen in Deutschland die teilweise Kostenerstattung aus den Leistungskatalogen streichen sollen. Dabei sind homöopathische Arzneimittel gar kein Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen, die Kosten werden also nicht automatisch übernommen. Es gibt nur einzelne Kassen, die diese Medikamente freiwillig bezahlen. Sie wollen damit gezielt Menschen gewinnen, die an einer alternativmedizinischen Behandlung interessiert sind und haben ihrerseits nur die Regeln des freien Wettbewerbs genutzt. Und das soll auch so bleiben –
meinen WIR!! Denn wer nicht nur auf die Schulmedizin setzen will, sollte die Möglichkeit haben, die Kosten dafür erstattet zu bekommen.
Kritiker*innen der kassenfinanzierten Homöopathie wenden ein, dass die Wirksamkeit dieser Methode naturwissenschaftlich nicht bewiesen sei. Das ist bei vielen konventionellen Medikamenten aber mitunter auch nicht anders. Es ist ja nicht so, dass jede Pille zu 100 Prozent bei allen Patient*innen gleich oder überhaupt wirkt 
– auch wenn die Marketingmaschinen der Pharmaindustrie uns dieses gerne so glauben machen will. Außerdem sind homöopathische Medikamente so konkurrenzlos preisgünstig, dass die Krankenkassen erheblich sparen könnten, 
wenn das homöopathische Präparat sofort wirkte, ohne dass noch schulmedizinische Mittel zu Hilfe genommen werden müssten, was sehr häufig der Fall ist.


Nicht selten müssen Ärzt*innen verschiedene Medikamente ausprobieren, bis eines dem oder der Patient*in hilft. Warum sollen darunter nicht auch homöopathische Mittel sein, vorausgesetzt, dass Patient*innen und Ärzt*innen das richtig finden? 
Etliche Mediziner*innen verfahren so, allerdings nur, wenn Patient*innen bereit sind, die Kosten für das Alternativpräparat selbst zu tragen, oder sie entsprechend versichert sind.

Es reicht doch wirklich schon, dass statistisch nachgewiesen ist, dass är￾mere Menschen kürzer leben als reichere. Sollen sie jetzt um mögliche Heilungs￾chancen gebracht werden, weil sie ein kleines Einkommen haben? Befürchten die 
Lobbyisten der Pharmakonzerne Gewinneinbußen bei ihren schönen Aktien?!
Skepsis gegenüber den Versprechungen der konventionellen Pharmaindustrie ist mehr als berechtigt (von den herben Nebenwirkungen etlicher Medikamente ganz zu schweigen). Und die zumindest haben homöopathische Mittel nicht. Es kann nicht richtig sein, dass nur Menschen Wahlfreiheit zwischen chemischer Keule und Kügelchen haben, die nicht mit jedem Euro rechnen müssen.
Wir, der Senioren Schutz Bund GP aus Südniedersachsen fordern die Verantwortlichen aller Parteien auf, sich zumindest für den Erhalt der bestehenden Möglichkeiten einzusetzen. Viel besser wäre natürlich die Kostenübernahme von homöopathischen Medikamenten in den Leistungskatalog wieder aufzunehmen. Geben Sie doch den mündigen Bürger*innen etwas mehr eigene Verantwortung und Entscheidungsfreiheit zurück!!

Göttingen den 22. Juli 2019 L.L.

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