Beitragssatz für Kinderlose zur Pflegeversicherung soll steigen

Veröffentlicht am 7. Juni 2021

Eine Berliner Rentnerin antwortet auf die Vorhaben unserer sozial-christlichen Bundesregierung

„Hier läuft was falsch in Deutschland!!  Müssen die Kinderlosen höhere Beiträge zahlen, weil ihre Eltern in den Heimen versorgt werden oder weil sie selbst dort mal versorgt werden müssen? Versorgen Kinder ihre Eltern immer selbst oder überlassen sie es der Gemeinschaft?

Der Fehler liegt im System und die, die die Möglichkeit haben, das zu ändern haben kein Interesse daran, weil das ihren Gewinn schmälert.

Die Generation Nimmersatt hat sich ja schon ausgerechnet wie wenig Lohn sie zahlen muss, damit bei steigender Versorgung der „Alten“ für die Aktionäre genug Profit hängenbleibt. Wann nimmt man die Arbeitgeber in die Pflicht, sich an der Gemeinschaftsaufgabe zu beteiligen?

Der Buß- und Bettag wurde einst mit Einführung der Pflegeversicherung abgeschafft, das war wohl mehr ein Geschenk an die Arbeitgeber, denen jeder Feiertag, einer zu viel ist, als dass es der Pflegeversicherung geholfen hat.“

Fakt ist jetzt schon, dass Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung  seit dem 1. Januar 2005 zusätzlich zum „normalen“ Beitragssatz einen Beitragszuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten entrichten,  unabhängig davon, warum sie kinderlos sind. Wenn Du Leistungen nach SGB III beziehst, zum Beispiel Arbeitslosengeld II, zahlst Du den Zuschlag nicht selbst. Der Zusatzbeitrag wird bei Arbeitnehmern direkt vom Lohn abgezogen.

Wir möchten hier ausdrücklich betonen, dass die Pflegekräfte bessere Löhne für ihre aufopfernde Arbeit brauchen. Hier muss der Staat eingreifen. Es muss endlich ein gesetzliches Verbot her, dass man mit Pflege keine Aktiengewinne  machen darf, ob bei Krankenhäusern oder bei Pflegeheimen.   Es kann nicht sein, dass Pflegekonzerne Geld für Sponsoring im Elitesport haben und die bedürftigsten der Gesellschaft es ausbaden müssen.

 

Berlin am 1. Juni 2021

 

 

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