Im Wesentlichen setzt sich das Projekt mit der Nutzung, dem Betrieb und Umweltaspekten auseinander; und fragt nach dem Nutzen, also:
Fluch und Segen?
Es soll nun für die Handhabung der Inbetriebnahme und deren Regelung bzw. deren Umgang im Straßenverkehr für die Verwaltungsangestellten eine Richtlinie erarbeitet werden, die für die Verwaltung den Umgang regelt!
Bisher bieten Unternehmen Elektro-Roller zum Betreiben an. Einige wenige Eigentümer dieser Zweiräder gibt es allerdings auch.
Zur Nutzung gibt es – soweit bekannt – keine Voraussetzung! Natürlich muss man das Gleichgewicht halten können. Der Fahrer bzw. die Fahrerin braucht weder eine gültige Fahrerlaubnis, noch muss er/sie irgendwelche Verkehrsregeln einhalten. Es ist keine Regel für den Betrieb vorgesehen; und eine Altersbeschränkung zur Nutzung gibt es ebenfalls nicht! Darüber hinaus gibt es keine Helmpflicht, obwohl die Nutzer oft mit erheblicher Geschwindigkeit unterwegs sind.
Die einzige Voraussetzung ist: der Nutzer muss im Besitz eines Smartphones mit gültiger und aktivierter Kreditkarten-Funktion sein. Die Abrechnung für die Nutzung erfolgt dann im Sekunden-bzw.-Minuten-Takt.
Das bedingt, dass die „Dinger“, wenn die Zeit abgelaufen ist, sie einfach irgendwo „stehen-gelassen“ werden! Was allerdings zum Frust in der Allgemeinheit führt.
Ferner kommt es durch die unkontrollierte Geschwindigkeit immer wieder zu Unfällen mit erheblichem Sach-und Personen-Schäden!
Über das Thema „Umweltfreundlichkeit“ muss man nicht viel nachdenken. Die ist – soweit allen bekannt – gegeben! Doch auch wenn ein Gegenstand sich als umweltfreundlich darstellt, heißt das noch lange nicht, dass es sich als sinnvoll, verkehrssicher und für die Allgemeinheit als bedenkenlos darstellt!
Der SSB-Niedersachsen-Göttingen hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die E-Scooter nach ihrem Gebrauch unsachgemäß abgestellt wurden und damit Gehwege und auch Straßen für Rollstuhl-und Rollator-Fahrer unpassierbar machten!
Unser Statement an die Presse vom August 2023 blieb leider ungelesen; genauso wie andere Einlassungen des SSB, die ebenfalls das leidige Thema: E-Scooter betrafen!
Unkonventionelles „Parken“ auf den Gehwegen war immer wieder unsere Einlassung! Wir haben diesbezüglich auch Fotos eingesandt, um unsere Situation sichtbar zu dokumentieren!
Leider hat keiner unserer Beiträge je bei Veröffentlichungen Berücksichtigung gefunden!
Inzwischen klagen auch andere Stadtteile über das unsachgemäße Abstellen der herrenlosen Fahrzeuge.
In Holtensen fand man – in diesem Zusammenhang – laut GT eine Lösung…..weiter so!!
Genau, wie das Thema E-Bike, kann auch der E-Scooter ein Segen sein, nur die konkreten Bedingungen für deren Inbetriebnahme müssen vernünftig geregelt sein!
Die Betreiber haben zu wenig über die Zeit nach deren Nutzung nachgedacht. Statements zum Thema sind von ihnen nicht zu bekommen! Warum??
Seit es die E-Scooter auf unseren Straßen gibt sind sie „Problemgefährte“ .Da es sie aber gibt und ihr Betrieb zu Unfällen führt, müssen wir uns darum sorgen! Jetzt müssen probate Lösungen her, um der Situation gerecht zu werden!
ina-maria-joost