Heute mal ein Beispiel aus unserer Mitgliederarbeit. Wir verstehen unsere Arbeit als Sozialverband auch so, das wir unsere Mitglieder jährlich mit vielen, thematisch unterschiedlichen Texten, fortbilden. Denn WIR möchten unsere Mitglieder und Freunde vor der vielseitigen Unwissenheit über mögliche Gesetze informieren.
Unser Mitgliederrundbrief im Nov hat folgende Information, die wir heute mal an alle weitergeben !!!
Gibt es auch für Essen auf Rädern einen Zuschuss ohne Pflegestufe?
JA!!
Im Alter, besonders im Winter, ist eine nährstoffreiche, ausgewogene Ernährung wichtig. Gleiches gilt, wenn der Körper, egal wie alt, durch Krankheiten belastet ist. Doch gerade dann fällt es oft schwer, sich gesund zu ernähren. Der Einkauf und die Zubereitung sind anstrengend und bergen viele Verletzungsrisiken.
Hier ist seit Jahrzehnten das Essen auf Rädern für gesundheitlich eingeschränkte Personen eine ideale Lösung. Sie erhalten warme und gesunde Mahlzeiten, die eine Mangelernährung verhindern. Außerdem setzen sich Betroffene keinerlei Gefahren aus, müssen keine größeren Anstrengungen für den Einkauf oder das Kochen auf sich nehmen bzw. verursachen keine Küchenbrände. Anbieter für Essen auf Rädern gibt es viele Interessenten können sich im Internet informieren, bei Sozialverbänden, Caritativen Organisationen oder beim Pflegedienst nachfragen, bei einem Pflegestützpunkt der zuständigen Kommune nach möglichen Anbietern erkundigen.
Es gibt unzählige Rentner*innen, die zwar keine Sozialhilfe oder Grundsicherung bekommen, weil ihre eigenen Einkünfte „5 €“ über den Regelsatz liegen. Und wenn man die Preise der Lieferdienste liest, dann kann man es sich nicht leisten. DENN kommunale Pflegestützpunkte oder staatlich geförderte Hilfsorganisationen verraten allzu oft den Betroffenen nicht, welche Zuschüsse es gibt, geschweige denn, dass diese Stellen aktive Hilfen bei den Formularen geben.
Hier können wir unabhängigen Sozial/Senioren Schutz Bund Aktivisten helfen und informieren. Getreu unserem Motto „Aufklärung gegen Unwissenheit“ helfen wir den Mitmenschen und besonders den Mitgliedern!!
Und nun die Fakten!! Ein Zuschuss vom Sozialamt ist grundsätzlich möglich !!
Wer sich selbstständig versorgt, kommt in der Regel deutlich günstiger weg. Weil das Essen auf Rädern eine wertvolle Leistung ist, die sogar den Umzug ins Pflegeheim verhindern oder zumindest hinauszögern kann, erhalten Betroffene unter Umständen einen Zuschuss vom Sozialamt.
Wer hat Anspruch auf diesen Zuschuss fürs Essen auf Rädern?
Grundsätzlich gilt: Personen, die Sozialhilfe beziehen, haben auch Anspruch auf den Zuschuss für Essen auf Rädern, müssen diesen aber gesondert beantragen. Viel wichtiger ist: Der Bezug von Sozialhilfe ist allerdings keine Voraussetzung für diesen Zuschuss. Auch andere Personen mit sehr niedrigem Einkommen können den Zuschuss erhalten.
Voraussetzung ist, dass die Person
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krank, behindert oder von einer Krankheit oder Behinderung bedroht ist,
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eine kostenaufwendige Ernährung benötigt
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und sich die Kosten für Essen auf Rädern finanziell nicht leisten kann.
Wie hoch der Zuschuss ist, lässt sich pauschal nicht festlegen. Er wird beim zuständigen Sozialamt vor Ort beantragt. Dort können sich Interessenten auch über das Antragsverfahren informieren.
Jede Gemeinde oder Stadt entscheidet selbst, ob ein Antragsteller, der keine Sozialhilfe bezieht, den Zuschuss für Essen auf Rädern erhält. Auch die Höhe legen Gemeinden und Städte je nach Einzelfall selbst fest.
Wichtig: Das Sozialamt übernimmt nie die vollständigen Kosten für Essen auf Rädern. Der Zuschuss deckt immer nur einen Teilbetrag ab.
ALSO bitte nicht bescheiden sein, wenn man eine kleine Rente hat, rebellisch sein, seine Ansprüche beantragen und durchsetzen!!