Der Bundesverband Graue Panther e.V. gratuliert der Stadt Gelsenkirchen zu ihrer mutigen Entscheidung
In der Stadt Gelsenkirchen müssen die E-Roller aus dem Stadtbild entfernt werden!!
Bis Samstag, 20.4.24 haben die Verleihfirmen, Tier und Bolt noch Zeit dafür. Dann müssen alle Roller aus der Stadt in Nordrhein-Westfalen verschwunden sein. So konsequent mit den Scootern war bisher nur die französische Hauptstadt Paris. Hier mussten die E-Roller schon im September aus der Stadt verschwinden. Das Verbot ab Samstag gilt allerdings nur für die ausleihbaren E-Scooter, die privaten dürfen weitergefahren werden.
„Ich wünsche mir mehr solcher mutigen Ratsentscheide in der BRD“, sagte Erika Lohe-Saul, Präsidentin des Bundesverbandes Graue Panther e.V., dem Dachverband der bundesweiten Senioren Schutz Bund Graue Panther e.V. Vereine, in einer ersten Reaktion. „Es war mal wieder so wie zu meiner Kindheit. Erst muss ein Kind verunglücken bis reagiert wird“ fügt sie hinzu.
Am 18. April 24 hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dem Beschluss des Stadtrates bestätigt.
Was war vorher geschehen?
Die Stadt reagiert mit dem Verbot auf die vielen Unfälle mit den Leihgeräten, berichtet der WDR in seinen Nachrichten. U.a: In 2023 starb ein Radfahrer in Gelsenkirchen, weil er über einen herrenlosen schlecht geparkten E-Roller gestürzt war. Kurz darauf stieß ein E-Roller-Fahrer mit einem dreijährigen Kind zusammen. Das Kind wurde schwer verletzt und musste operiert werden. Bisher kann gegen solche Unfallverursacher selten ermittelt werden, da der E-Scooter-Verleih anonym abläuft. Überall im Bundesgebiet kann man mit wachem Auge beobachten, wie sich rasante Fahrer dadurch in völliger Sicherheit fühlen.
Um das zu verhindern, möchte die Stadt Gelsenkirchen jetzt alternativ eine Identitätsprüfung der Mieter, falls die Beschwerde beim Verwaltungsgericht doch noch durchgeht. Ob die Anbieter darauf eingehen, wir wünschen es uns für alle Mitmenschen. Wer sich an die Verkehrsregeln hält, der dürfte nichts dagegen haben.
Allerdings müssen wir unsere Freude aber noch bremsen, denn das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Die Anbieter können gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts noch Beschwerde einlegen
U. Lallmann
(Vizepräsidentin)