Mahnwache vor den Sozialgericht Lübeck

Veröffentlicht am 29. Juli 2019

 

Aktion Bundesverband Graue Panther und Senioren-Schutz-Bund-Vereine (SSB) Graue Panther vor dem Sozialgericht Lübeck   

anlässlich erneuter Verhandlung eines seit 7 Jahren anhängigen Verfahrens:

Pflege-Betrug bei verschiedenen Gerichtsbarkeiten an einer Rentnerin  – inzwischen verstorben  – fortgeführt von ihrem Sohn, „bevollmächtigt über den Tod hinaus“.

Die Aktion erfolgte in zwei Teilen am 23. Juli 2019:

  •        Aufstellung von Plakat-Tafeln direkt vor dem Haupteingang des Sozialgerichtes als spontane Mahnwache mit Plakaten: „Pflegekassen-Betrug nicht mit uns“ und 

       „Pflege-Täter  streng    bestrafen“ dazu ein Roll-up des Bundesverbandes und der SSB-Vereine zur Kenntlichmachung, wer hier protestiert.

  Schnell wurden wir vom „Hausrecht-Inhaber“ des Gebäudes des Standortes verwiesen. Es sei aber unser „gutes Recht auf dem öffentlichen Bürgersteig zu stehen“.

  Dort wurde die Aktion dann bis zum Mittag fortgesetzt, es wurden viele Flyer an Vorübergehende verteilt und heftig und kontrovers diskutiert.

  •        Prozesstermin für Gernot R. (Name geändert). mit einer Kammer des Sozialgerichts (1 Richter, 2 Schöffen) um 10:00 Uhr unter Beteiligung einiger SSB-Mitglieder als Öffentlichkeit.

Hier der Bericht eines Prozess-Teilnehmers:                                                          

Anwesende: Der Kläger, die Kammermitglieder, ein Rechtsanwalt als Vertreter der Beklagten Pflegeversicherung und Krankenversicherung mh Plus. Mitglieder der Senioren-Schutz-Bund-Vereine Berlin e.V. und Süd-Niedersachsen e.V. als Öffentlichkeit.

Der Richter geht als erstes darauf ein, dass der Kläger die Protokollierung des Prozessablaufs durch einen vereidigten Justiz-Mitarbeiter beantragt hat. Er führt dazu aus, dies sei organisatorisch nicht möglich gewesen und ersatzweise führe er deshalb das Protokoll selbst und diese Maßnahme sei unanfechtbar. Zur Durchführung spricht er dann immer wieder Sätze in ein Diktiergerät, sehr leise, kaum verstehbar. Der Richter wurde vom Kläger R. mehrmals aufgefordert lauter zu sprechen. Das Genuschel wäre für niemanden zu verstehen.


Zur Sache geht es dann erstmal darum, dass die Mutter von Herrn R. beim Pflegegeld der Stufe 3 (Schwerstpflege) betrogen wurde, weil es nicht vollständig ausgezahlt wurde. Im Verlauf der Sitzung rechnet der Kläger vor, dass für die Monate 2013, April-Dezember ein Betrag von monatlich 305 € nicht bezahlt wurde und in der Zeit von Jan.-Mai 2014 von Jan. bis April ebenfalls 305 € monatlich und für Mai 700 € (nach Gesetzesänderung) nicht gezahlt wurden.  Das macht zusammen einen Betrag von 4265 €. Geld das dringend gebraucht wurde und auf anderen Wegen beschafft werden musste. – Dann habe seine Mutter die Augen zu getan. –

Da die Mutter von Herrn R. teilweise „Kombinationspflege“ hatte, also Sachleistungen des AWO-Pflegedienstes und Auszahlung von Pflegegeld, will der Richter darauf hinaus, dass

Herr R. es 2013 versäumt habe, den „richtigen“ Antrag zu stellen für „nur Pflegegeld“.  Das kontert Herr R. damit, dass sein Antrag 2013 ja erstmal auf „nur Pflegegeld“ lautete, er musste ja erst mal abwarten was überhaupt bewilligt werden würde. Dass mit der Kombinations-Pflege kam später für einige Monate.

Herr R. betont auch, dass ein Bericht der Kriminalpolizei vorliegt, was in dem betroffenen -AWO-Haus mit Appartements für betreutes Wohnen alles an Unregelmäßigkeiten festgestellt wurde, nachdem dort verantwortliche Managementpersonen angezeigt wurden.  Es war kein Einzelfall des Betruges in der Pflege im AWO-Servicehaus in Lübeck. Es wurden noch mehr Strafanzeigen von Anderen geschädigten Personen gestellt. Die Dunkelziffer des Betruges ist immens, nach Schätzungen von 2009 bis 2015 ca. 1. Million Euro für Betroffene und ihre Pflegekassen. 

 

Die Verursacher/Täter seien aber staatsanwaltschaftlich mit einem Ordnungsgeld von 500 € davongekommen. Der Richter sagt darauf, polizeiliche Ermittlungen interessierten ihn überhaupt nicht. Festgestellte Unregelmäßigkeiten, wie Pflegeleistungs-Abrechnungsbögen fielen in solchen Massen an, dass sie nur Stichproben-artig kontrolliert werden könnten. Dann wurde der Richter zu Herrn R. richtig aggressiv! Wie der Kläger dazu komme Unterlagen vom Pflegedienst zu fordern. Der Kläger grinste nur.

Wenn Herr R. was unterschreibt bekommt er eine Kopie oder Abschrift sonst unterschreibt er nichts. Der Richter tat seiner Befangenheit kund mit seiner dieser Äußerung.

Der Kläger machte auch darauf aufmerksam, es ging nicht um irgendwelche Millionen Abrechnungen, sondern mit Hinweis auf Betrug und Urkundenfälschung, was die Beklagte nicht zur Kenntnis nehmen wollte und reguliert hat ohne Abzeichnung des

Bevollmächtigen R.

–  Da protestiert aus dem Publikum der Vorsitzende des Senioren-Schutz-Bundes Süd-Niedersachsen. Er habe die Betreuung seiner Mutter bis zum 92. Lebensjahr gehabt und wisse mit ungenauer Protokollierung der Leistungen genau Bescheid. Mindestens, wenn etwas auffällig werde, müssten doch Kontrollen stattfinden. Jedes Jahr werde bei Millionen Rentnern genau geprüft, wie weit sie anspruchsberechtigt sind. Der Richter antwortet, er habe ja Verständnis für die Vorwürfe an sich.

Einwand vom Anwalt der Beklagten die Juristen würden es anders werten.

Das war abenteuerlich, Straftaten werden anders gewertet, nämlich überhaupt nicht!

 

Der Richter will nun darauf hinaus, Herr R. sei hier bei ihm am Sozialgericht bei der falschen Gerichtsbarkeit.  Herr R. antwortet darauf, nachdem er sich jahrelang mit der Staatsanwaltschaft herumgeschlagen habe, die immer wieder darauf bedacht gewesen sei, die Betrugsvorwürfe klein zu halten und die Angelegenheiten niederzuschlagen, habe er von dort ja das Sozialgericht empfohlen bekommen, um wenigstens an sein Geld zu kommen.

 

Herr R. hat den polizeilichen Ermittlungsbericht über die Akteneinsicht eines Anwaltes als Kopie vorliegen. Er reicht diesen dem Richter zu den Akten mit der ausdrücklichen Bitte, im Protokoll zu vermerken, dass damit Beweismittel vorgelegt werden. Denn in früheren Verfahren habe es immer geheißen „wo sind ihre Beweise. Legen Sie Beweismittel vor.“

Der Richter will diese Notiz ins Diktiergerät sprechen und muss feststellen, dass es offensichtlich eine technische Panne beim Protokollieren gab.

 Es entstand eine etwa 15 -minütige Pause mit eisigem Schweigen. Und dann musste alles was vorher protokolliert wurde, erneut formuliert ins Diktiergerät gesprochen werden.

 

 Nun wollte der Richter, dass Herr R. Seinen Antrag auf Zahlung der vorenthaltenen Gelder so formuliert und im Einzelnen darlegt, wie er zu der geforderten Summe kommt, dass er es so ins Diktiergerät sprechen kann. Herr R. sagt aber immer wieder, dass dies ja schon der zweite Termin in dieser Angelegenheit sei und sein Antrag schon längst vorliege. Aber der Richter lässt nicht locker und so holt Herr R. seinen Taschenrechner aus der Mappe und rechnet alles laut vor. Während dieser Unterhaltung mit dem Richter lässt Herr R. insgesamt dreimal einfließen, dass er bei dem vorigen Termin bei ihm als Richter (ohne die Schöffen) und nur bei Anwesenheit von Herrn R. selbst und einer anwesenden Person der Gegenpartei, der Richter abstoßende Beleidigungen gegen ihn ausgesprochen habe, die natürlich nicht protokolliert wurden. Der Richter bekommt einen roten Kopf, geht aber mit keinem Wort auf diese Äußerungen des Herrn R. ein. Man konnte als Unbeteiligter merken das Herr R. den Richter aus früheren Verhandlungen zitiert hatte und es betraf die Wahrheit. Dem Richter war es mehr als unangenehm. Einmal kam dann ein Genuschel ganz leise vom Richter: „Nun hören Sie aber auf“!  Die rote Farbe eines erfahrenen Richters um den Kopf herum sprach Bände! Und die Bewegungen am Richtertisch, er wäre gern im Erdboden versunken. 

 

Nun protokolliert der Richter die Berechnungen von Herrn R., indem er sie diktiert und fragt, ob dies so recht sei. Dann fragt er den anwesenden Anwalt der Gegenseite, was er vorzutragen habe. Dieser antwortet. „“Wir widersprechen“. Danach schließt der Richter um 11:35 Uhr die Sitzung.

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Lübeck, 23.07.2019 J.J.

 

 

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