Ohne medische Untersuchung kein Entzug der Fahrerlaubnis

Veröffentlicht am 24. Juni 2019
Kategorien: Renten

Der Bundesverband Graue Panther e.V. als Dachverband aller Senioren Schutz Bund GP e.V. Vereine in Deutschland

begrüßt ein Urteil des  Verwaltungsgerichtshof München (Az.: 11 CS 18.1897).

„Nur wenn konkrete Tatsachen Zweifel an der Fahreignung begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde von älteren Verkehrsteilnehmern eine medizinische Begutachtung verlangen. Nur ins Blaue hinein geht das nicht.“

Hintergrund war, dass die Mitteilung einer Hausärztin an die Fahrerlaubnisbehörde, in der pauschal an der Fahrtauglichkeit einer älteren Person gezweifelt wurde. Sie hatte weder eine Untersuchung vollzogen noch gab es eindeutige Symptome oder eine Diagnose. Ihre Begründung war einzig gewesen: „Der Mann könne sich schlecht fortbewegen“. Daraufhin forderte die Behörde ein medizinisches Gutachten von dem Senior, der sich weigerte. Anschließend entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis.

Der Mann zog vor Gericht – mit Erfolg! Ein ärztliches Gutachten dürfe die Behörde nur dann fordern, wenn konkrete Tatsachen bekannt würden, welche die Bedenken in Bezug auf die körperliche oder geistige Eignung auch begründeten. Grundsätzlich gilt zwar: treten Leistungsschwächen aufgrund von Altersabbau auf, kann das zwar eine mangelnde Eignung annehmen lassen (auch ohne Unfall) aber „Ein hohes Alter allein bietet für sich genommen noch keinen Anlass, die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr durch ein ärztliches Gutachten überprüfen zu lassen“, urteilte das Gericht.

Wir gratulieren diesem Manne, der damit für viele Senioren einen Meilenstein gesetzt hat. Gerade für ältere Menschen im ländlichen Raume ist die Fahrerlaubnis die einzige Möglichkeit, im gewohnten sozialen Umfeld leben zu können und sich weitgehende Selbstständigkeit zu erhalten.

Berlin, Göttingen 18. Juni 2019

 

 

 

 

 

 

 

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