Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes „enteignet“ die Besitzer
Keine Einschränkung in den Rechten des Wohnungseigentümers zu Gunsten der Hausverwaltung,
sagt unser Mitglied Gerhard und sucht Diskussionspartner zum Austausch.
Seit April 2020 liegt der Entwurf des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) vor. Dieser Gesetzentwurf wird in keiner Weise den Anforderungen gerecht, die aus Eigentümer- und Verbrauchersicht an eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zu stellen sind. Mit der neuen Verwalterstärkung bei gleichzeitiger Reduzierung der Rechte der einzelnen Eigentümer und ohne adäquate andere Instrumente zur Verwalterkontrolle werden die Wohnungseigentümer die Macht über die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums verlieren und stattdessen mit erheblichen neuen Risiken belastet werden. Unser Mitglied hat in seinem Haus mit seiner …