Woher wir kommen —- was wir wollen !

Veröffentlicht am 9. März 2017
Kategorien: Allgemein

1975 – 2020

45 Jahre Senioren Schutzbund Graue Panther Vereine

in Deutschland

 

Wer wir sind – und was wir wollen

 

Beginnend mit der Gründung im Jahre 1975 hat sich diese Selbsthilfegruppe mit der offiziellen Bezeichnung Senioren-Schutz-Bund (SSB) „Graue Panther“ als „Graue-Panther-Bewegung“ etabliert.

 

Aus einem einzelnen Senioren-Schutz-Bund (SSB) „Graue Panther“ e.V. Verein <Sitz Wuppertal> mit mehr als 70 örtlichen, unselbständigen Nebenstellen wurden, nach Umstrukturierung im Jahr 1998, selbständige örtliche SeniorenSchutzBund-Panthervereine als e.V. (eingetragener Verein) zusammengefasst im Dachverband, dem Bundesverband Graue Panther e.V., <Sitz Berlin>.

Gemeinsam sind allen selbständigen SeniorenSchutzBund Vereinen so bezeichnete unverbrüchliche Satzungsbestandteile (Mustersatzung des Bundesverbandes). Wer diese Satzungsbestandteile nicht in die Satzung des jeweiligen örtlichen SSB-Panthervereins auf nimmt, kann nicht zur Panther-Bewegung gehören und darf diesen Namen auch nicht führen (Markenrecht des Bundesverbandes).

Durch Erfahrung und außergewöhnlichen Einsatz der Gründerin, Frau Trude Unruh, beginnt in Wuppertal, wo man einer Mutter von fünf Kindern ihr privates Recht des Wohnens entzogen hatte und sie in ein städtisches Altenpflegeheim verlagerte, die Arbeit des ersten Senioren Schutzbundes.

Dieser unwürdige Umgang mit Menschen wird seit dieser Zeit (1975) von den „Grauen Panthern“ (so werden die Vereine im Volksmund genannt) angeprangert. Mit welchem Recht erdreistete sich diese Republik, mit Menschen so umzugehen, sie zu bevormunden, sie unter Kuratel zu stellen, sie zu entmündigen, sie zum Ertragen von Pflegschaft zu verurteilen, sie in Altenpflegeheimen und Altenwohnheimen zu kasernieren? Bis zum heutigen Tag, ist der Kampf gegen solche Verfahrensweisen nicht beendet!

 

Doch wenn auch immer noch so manches zum Himmel stinkt, sind doch auch gute Erfolge zu vermelden: Nach heutiger Gesetzeslage kann dem zum Pflegefall Werdenden die Pflege in der eigenen Wohnung nicht mehr verweigert werden! Entmündigung und Pflegschaft sind einem stark verbessertem Betreuungsrecht gewichen, das den Betroffenen ein Mitspracherecht in ihren ureigenen Angelegenheiten einräumt! Ältere, eine Betreuung zuweisende Richter und als Betreuer arbeitende Anwälte scheinen aber oft genug leider noch die alten Regelungen im Kopf zu haben – statt der neuen Gesetze. Diese Erfahrung machen wir leider immer noch. Neuester Erfolg ist die Auflockerung der „Sippenhaft“, wie es Trude immer nannte. Was meinen wir damit? Die Freigrenzen zum Unterhalt der  Kinder für ihre Eltern wurden  endlich so angehoben, dass die betroffenen älteren Menschen sich endlich wagen können, Ihre Ansprüche anzumelden.  „Eltern, vor allem Mütter wollen ihren Kindern doch nicht zur Last fallen und sammeln lieber Flaschen“.


Für die vielen Einzelschicksale, die täglich an uns  in den Vereinen oder dem Bundesverband herangetragen werden, sind wir ständig auskunftsbereit. Dort wo es für unsere Organisation möglich ist, Hilfe anzubieten, tun wir es, ob nun jemand Mitglied ist oder nicht.  Wir arbeiten lokal mit anderen Sozial- oder Pflegediensten zusammen und leiten Hilfen weiter. Aber auch umkehrt werden wir von Mitarbeiter*innen von Pflegediensten, Betreuungsstellen, -gerichten angesprochen, wenn diese Menschen in Not erleben und wegen „beruflicher Hindernisse“ nicht selbst direkt helfen können.

All dies hat uns nicht nur Lob eingebracht sondern auch sehr viel Ärger. Die Gründerin und langjährige Bundesvorsitzende, Frau Trude Unruh, hat dazu das Wort geprägt: „Man muss schon durch die Hölle gegangen sein, um überhaupt in diesem Kampf mit der Senioren-Schutz-Bund-Arbeit bestehen zu können. (Sie erfordert…) gelebte Menschlichkeit ohne Heuchelei – Vorbild sein, auch wenn’s oft schwer fällt.“

Besonders sauer machte uns jahrzehntelang immer wieder die Erfahrung, dass vor allem Wohlfahrtsorganisationen (strukturiert als Wohlfahrts-Konzerne) und Behörden meinten, mit Menschen in Notlagen, ob jung oder alt, ob reich oder arm, machen zu können, was sie wollten! Leichte Besserungen auf diesem Gebiet sind in erster Linie der SeniorenSchutzBund Graue-Panther-Arbeit zu verdanken, die unermüdlich den Finger in die Wunden legte. Und es tun sich auch immer wieder neue Felder auf. Man denke nur an die vielen Hartz IV-Empfänger*innen, die wegen falsch berechneter oder zustehender, aber verweigerter Leistungen Widerspruch einlegen müssen und deren Akten sich bei den Behörden stapeln.

Seit der Festlegung durch das Europäische Parlament ist eindeutig der Begriff Alte definiert worden: Mit dem Erreichen des Lebensalters von 60 Jahren.

 

Alte (früher mal ein Schimpfwort) ist also jetzt eine offizielle Bezeichnung für Menschen ab dem Lebensalter 60. Es wird gar nicht mehr gemerkt, wie es den alten Menschen entrechtet (Altersdiskriminierung) und dem Staat den Weg zur Willkür freigibt. Ja, Behördenwillkür, Ämterfilz und Trägheit der Justiz, das sind alles Begriffe, die uns nicht fremd sind.

Auch die kirchlichen Einrichtungen, wie Senioren-Pflegeheime mit Ordensschwestern, sind zu erwähnen. Die Heimbewohner, die ja an und für sich Vertragspartner sind, denn sie sind die eigentlichen Arbeitgeber der Betreiber, werden schnell damit konfrontiert, dass sie nicht zum Aufleben, sondern zum Ableben da sind. Denn: ein schwerer Pflegefall wird in unserem System geldlich für das Heim mehr belohnt als die Besserung eines Pflegefalles, die eventuell sogar zur Rückstufung von Zahlungen führen kann. Wo liegt also das Interesse der Heimverwaltungen, ob kirchlich oder weltlich? – Ebenso macht man hier gerne Geschäfte mit mehrfach behinderten Menschen, denen man jüngst erst per Gesetz verbieten wollte, in häuslicher Umgebung gepflegt werden zu können.

An dieser Einstellung den älteren Menschen oder Bewohnern oder Vertragspartnern gegenüber hat sich in den letzten 20 Jahren grundlegend nicht viel geändert.

Spektakuläre Erfolge erzielten die  SeniorenSchutzBund  Grauen Panther  Vereine nicht durch die Siege auf der kleinen Strecke, den täglichen Kleinkrieg mit Behörden und Institutionen, sondern durch den lauten und vehementen Protest von Menschen im Rentenalter, die mit Pappschildern auf die Straße gingen, sich so vor Altenheimen aufstellten und die Betreiber öffentlich aufforderten, ihre Unzulänglichkeiten abzustellen. Das zeigte meist Wirkung – von Kiel bis München.

Wir haben die Betreiber sogar dabei erwischt, wie sie Preiserhöhungen den Vertragspartnern einfach aufgezwungen haben, ohne sie vorher darüber zu unterrichten. Da sie Kontovollmacht hatten, wurden diese Beträge gleich vom Konto abgebucht. Durch jahrelange Prozesse konnten die Betroffenen (mit der Graue-Panther-Bewegung im Rücken) erreichen, dass die Wohlfahrtsverbände die zu viel berechneten Mehreinnahmen –  in Einzelfällen bis zu DM 60.000  in den ersten Jahren– zurückzahlten!

 

Wir beobachten, was in dem Staat, in dem wir leben, politisch geschieht und fordern unerbittlich unsere Rechte als Bürger*innen ein. Dabei ist uns die Bestechungsrepublik Deutschland aufgefallen. Täglich erleben wir Steuerhinterziehung und Bestechung bis in die höchsten Gremien unseres Staates. Die Amtssprache redet natürlich immer vornehm von Vorteilsnahme im Amt. Erst im letzten Jahr fiel die AWO kurz nach ihrer „glorreichen“ 100 Jahr-Feier mal wieder auf.

Dies ist die eigentliche Aufgabe der SeniorenSchutzBund  Graue-Panther-Bewegung: Mit der Gemeinschaft der Betroffenen die Rechte der Bürger*innen einzufordern!

So bei den angekündigten Diskussionen über den Verfassungsbruch bei den Gesundheitsreform-Gesetzen, über den Verfassungsbruch bei den Rentenkürzungen. Uns unterstützte sogar die Mahnung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes  der die amtierende Politik ermahnte, diesen Weg nicht weiter zu beschreiten.                                                                                                                           

Eine reale Rentenkürzung ist dann ausgeblieben. Sie wurde dennoch durchgeführt, indem man die Renten mehrere Jahre nicht erhöhte. So koppelte man die Rentner*innen vom Inflationsausgleich ab: Eine letztlich doch erfolgte Rentenkürzung.

Ein weiterer spektakulärer Teil der SeniorenSchutzBund Graue-Panther-Arbeit war  und ist das Niederschreiben und die Verbreitung unserer Forderungen:

Nur Pflegedienste deiner Wahl   (Der Patient ist Chef seiner Behandlung oder Versorgung)

Einführung einer (auskömmlichen) Mindestrente (zur Verhinderung von Altersarmut, Mindestrente ab Rentenalter)

Abschaffung von Entmündigung und Pflegschaftsgesetzen (in Kraft ist inzwischen ein wesentlich verbessertes Betreuungsrecht, das aber auch noch verbesserungswürdig ist).

 

                Trude Unruh war der Meinung: um diese Forderungen durchzusetzen, brauchen wir einen politischen Arm, der diese Forderungen auch in den Parlamenten vertritt.

Sie gründete zusätzlich zum Dachverband Bundesverband Graue Panther e.V. und seinen „Senioren-Schutz-Bund (SSB)-Mitgliedsvereinen Graue Panther“ die Partei „DIE  GRAUEN – Graue Panther“ und steckte sehr viel Energie und (eigenes) Geld in den Aufbau dieser Partei, die von 1989 bis 2007 an allen ausgeschriebenen Bundestags-, Landtags- und Europawahlen teilnahm, aber nie die Fünf- Prozent-Hürde übersprang. Hingegen kam sie aber immer in die staatliche Parteimittel-Förderung.

Heute ist diese Partei schon lange Geschichte. Obwohl sie kurz vor dem Durchbruch stand und in Berlin bei Landtagswahlen schon 3 Prozent erreicht hatte. Ein Spendenskandal, verbunden mit der staatlichen Parteimittel-Förderung, führte zu ihrer Auflösung.

Trude Unruh hatte nichts damit zu tun. Sie war nicht angeklagt. Sie war, nachdem sie altersgemäß mehr delegiert und nicht mehr alles selbst unter Kontrolle hatte, betrogen worden. – Ihrem Lebenswerk wurde ein außerordentlicher Stoß versetzt.

Um den politischen Arm zu erhalten, Graue-Panther-Forderungen in die Parlamente zu bringen, gründeten sich einige kleine Nachfolgeparteien, die aber keine Bedeutung mehr erlangten.

 

Die SeniorenSchutzBund Graue-Panther-Vereine e.V. unter dem Dach Bundesverband Graue Panther e.V. führten aber ihre Arbeit mit unvermindertem Engagement ununterbrochen fort.

Untereinander gilt der Grundsatz „Mitglieder helfen Mitgliedern“. Viele leben im Alter allein und brauchen Hilfe oder Kontakt, wenn sie ins Krankenhaus kommen oder Pflege nötig haben. Dafür wird untereinander gesorgt. Wer Gesellschaft sucht, kommt zu den regelmäßigen Mitglieder-Kaffeenachmittagen zum Austausch untereinander oder nimmt an den gelegentlichen Ausflügen teil. Andere sind jahrelang Mitglied, ohne sich sehen zu lassen; sie unterstützen aber mit ihrem Beitrag die SeniorenSchutzBund Graue Panther Bewegung und ermöglichen, dass die Vereine auch Beratung für Nicht-Mitglieder machen können mit Sprechzeiten in bereit gehaltenen Räumen, bei den Betroffenen zuhause, im Bistro an der Ecke und Begleitung zu Ämtern, wo es nötig ist.

Ein wichtiger Punkt ist auch, dass die Vereine und der Bundesverband weiter ihrer Aufklärungspflicht gegenüber dem Unwissen der Bürger über soziale Gegebenheiten oder über Missstände nachkommen können.

Damit wird der staatlichen Willkür entgegen getreten.

Wir leben in einem sozialverpflichten Rechtsstaat und deshalb wurden die Aufforderungen an die Bundesregierung, auf dem Sektor der Pflege endlich etwas zu tun, zumindest als Pflegeversicherung auf den Weg gebracht. Die Finanzierung ist allerdings anders als die Panther-Forderung: „Alle zahlen ab Geburt ein (Kinder über die Versicherung der Eltern)“. Aber immerhin haben seinerzeit alle Bundesländer zugestimmt, weil es ein Bundesgesetz wurde, mit Bundeszuschüssen. Den Zuschüssen an die Pflegebetten der Republik, aus den Sozialhaushalten der Länder, wurde damit ein Riegel vorgeschoben.

Nun wird uns allerdings ständig vorgegaukelt, dass die Einnahmen die Ausgaben für die Pflege nicht abdecken. Von den Rentner*innen wird daher ein besonderer Solidarbeitrag gefordert: sie müssen auf alle Einnahmen einen 100%gen Beitrag zur Krankenkasse zahlen (auch den Anteil für „Krankengeld“, obwohl sie durch die Rentenzahlung niemals mehr „Krankengeld“ bekommen können) und einen 100%gen Beitrag zur Pflegeversicherung.

Solche Ungleichbehandlung gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen kommt einem Verfassungsbruch gleich, denn es ist ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und auch gegen das Sozialstaatsgebot.

Wir als SeniorenSchutzBund Graue-Panther-Bewegung müssen immer wieder den Finger auf diese Wunden legen. Gäbe es uns nicht, man müsste uns heute genauso  wie damals erfinden!

Dank des Zuspruchs und der Anfragen aus der Bevölkerung hinsichtlich unserer Arbeit ist es uns gelungen, uns ständig mit den drängendsten Themen der Republik zu befassen und uns ggf. einzumischen, entweder als Dachverband oder als SeniorenSchutzBund „Graue Panther“ Vereine, wo es den Einzelnen betrifft. Oder mit Aktionen, wo es einen großen Teil der Gemeinschaft betrifft (z.B. Renten-Forderungen, Kampf gegen Altersdiskriminierung, Pflegenotstand oder Lebensmittelverschwendung).

 

Leider melden sich viele Bürger*innen immer erst viel zu spät für Rat und Tat. Wer Senioren schützen will, muss auch Jüngere in den Reihen der Mitglieder haben. Deshalb waren und sind wir nie ein reiner Senioren-Verein. Bei uns kann man ab 18 Jahren Mitglied werden und viele Jüngere, die im Pflegebereich tätig sind, können bei uns durch den organisierten Verein Unterstützung finden. Es wird ihnen der Rücken gestärkt.

Von alledem finden wir in den Medien nur sehr wenig wieder und vielfach wird auch bei Presse, Funk und Fernsehen alles aus dem Zusammenhang gerissen…

Es hängt aber alles zusammen: so wie eine Globalisierung der Wirtschaft stattfindet, so findet auch eine Globalisierung der Armut statt. – Wir erleben es an unseren Beispielen. – Deshalb haben wir uns auf unsere Fahnen geschrieben, im Grundgesetz ein Plebiszit  – die Volksbefragung  – zu verankern. Dies gehört bei uns seit 30 Jahren zu unseren Forderungen.

Die breite Öffentlichkeit muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass es Verfassungsbruch ist, wenn die jeweilige Regierung sich erdreistet, dem Bürger tief in die Tasche zu greifen – wie bei der Einführung des EURO (ohne Volksbefragung) geschehen und dass es nicht richtig ist, ohne Volksbefragung so etwas Wichtigem wie der Europäischen Verfassung zuzustimmen.

Zur Europäischen Verfassung müssen wir allerdings sagen, dass sie inhaltlich unsere SeniorenSchutzBund  Graue-Panther-Forderungen bisher abdeckt: So ist dort niedergeschrieben (und der Vertrag von Maastrich liegt  ü b e r  dem deutschen Gesetz):

Die Einführung einer Mindestrente

Die Einführung einer bezahlbaren Gesundheitsversorgung (5% zahlen  a l l e  Bürger*Innen und nicht nur Arbeiter, Angestellte und Rentner).

Und so lange dieses Solidarsystem nicht per Grundgesetz mit Zwei-Drittel -Mehrheit des Bundestages geändert wird, wird dieses Sozialstaatsgebot laut und vehement von uns eingefordert.

Bürgerinnen und Bürger: Wir stehen zu unserem Aufruf zur gegenseitigen Hilfe untereinander. In diesem Sinne rufen wir auch die Medien auf, die SeniorenSchutzBund Graue-Panther-Bewegung zu unterstützen.

Menschen, die immer länger leben, bilden eine große Gruppe von Älteren in der Gesellschaft:

„HEUTE WIR – MORGEN IHR“.

 

 Für den Bundesvorstand:

                                                                                                    

                     Erika Lohe-Saul                       Ursula Lallmann                                 Hans E. Ohnmacht

                          Präsidentin                           Vizepräsidentin                                     Schatzmeister

 

 

ViSPR: Bundesverband Graue Panther e.V.,

 Berlin, Göttingen , im März 2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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