Sehr geehrte Damen und Herren,
das Büro gegen Altersdiskriminierung hat in den letzten 18 Jahren jede Menge Beschwerden von KFZ-BesitzerInnen übers Altersdiskriminierung durch KFZ-Versicherungen bei der Prämienberechnung erhalten. Ohne dass ein Schaden verursacht worden war, wurden und werden die Prämien erhöht.
Seit der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) 2006 hat das Büro gegen Altersdiskriminierung die Meinung vertreten, dass diese Prämienerhöhungen altersdiskriminierend sind. Zwar erlaubt das Gesetz eine „unterschiedliche Behandlung wegen des Alters“ jedoch nur dann, wenn diese „auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht, insbesondere auf einer versicherungsmathematisch ermittelten Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen.“
Aber weder die risikoadäquaten Kalkulationen noch die Risikobewertungen waren und sind für die Versicherten nachvollziehbar. Die Behauptung der Versicherer, dass sie nicht wegen des Alters diskriminieren, ist also nicht überprüfbar.
Vor acht Jahren und fünf Monaten hat Herr Schäffer eine Petition an den Bundestag in dieser Sache eingereicht.
Er hat für alle Versicherten einen großen Erfolg errungen!
Lesen Sie dazu das Interview mit Herrn Schäffer auf de Webseite vom Büro gegen Altersdiskriminierung unter: https://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=14207
Mit friedlichem Gruß
Hanne Schweitzer
Büro gegen Altersdiskriminierung
50823 Köln
www.altersdiskriminierung.de
Tel. 0221 9345007