Staffelungen beim Anwohnerparkausweis

Veröffentlicht am 9. November 2023
Adler Group in Göttingen Grone

Senioren Schutz Bund fordert Ermäßigung für ältere und oder mobiltätseingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger beim Anwohnerparkausweis!!

Seit Oktober 2020 haben die Bundesländer die Gebührenhoheit beim Anwohnerparken.

Das ist eine der vielen Gesetzesänderungen, während Corona Lockdown, die in den Medien und der Bevölkerung untergangen ist. Die bis dahin geltende bundesweite Obergrenze für Bewohnerparkausweise von 30,70 Euro pro Jahr ist abgeschafft worden. In vielen Ländern dürfen inzwischen auch die Kommunen eigene Gebühren festsetzen, die sich neben dem Verwaltungsaufwand am wirtschaftlichen Wert des öffentlichen Raums orientieren.

Nun kommen die Auswirkungen ans Licht.

Das Bewohnerparken zielt darauf ab, fremde Fahrzeuge aus Wohngebieten mit hohem Parkdruck fernzuhalten und den Menschen, die dort leben, vor allem über Nacht das Abstellen ihres Autos zu ermöglichen. Die Parkplätze sind den registrierten Anwohnerinnen und Anwohnern jedoch nicht überall rund um die Uhr vorbehalten, sondern oft zeitlich beschränkt.

Der Bundesverband Graue Panther e.V. fordert, dass die Kommunen im Fall einer Gebührenerhöhung für das Bewohnerparken maßvoll und sozialverträglich vorgehen. Schließlich gibt es in den Städten viele Menschen, die auf das Auto und kurze Wege vom Pkw zur Wohnung angewiesen sind. „Nah am Wohnort zu parken, darf keine Frage des Einkommens sein“, so eine Stellungnahme der Vizepräsidentin Ursula Lallmann, Göttingen. Versuche, Menschen über die Kosten zum Verzicht auf das Auto zu zwingen, lehnt der Bundesverband Graue Panther e.V. entschieden ab, wenn damit die Teilnahme für einzelne am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben nicht mehr gewährleistet ist, Außerdem müsste vorher für eine flächendeckende und günstige Versorgung durch den ÖVPN gesorgt werden, was bis heute noch nicht stattgefunden hat.

Hans E. Ohnmacht, Berlin, ergänzt die Stellungnahme: „Nicht jeder von uns älteren hat 80% oder mehr auf dem Schwerbehindertenausweis, und damit Parkberechtigung auf Behindertenparkplätzen. Trotzdem erlauben Beschwerden an Herz- oder Bewegungsapparat solchen Menschen keine langen Fußwege mehr“.

Ein weiterer Fakt ist, dass für viele Menschen mit kleinem Einkommen, ein Auto für den Job nötig ist, weil z.B. der ÖVPN frühmorgens, spätabends oder am Wochenende völlig unzureichend ist, wenn die Arbeitsstätte in Außenbezirken oder auf dem Lande liegt.

Hier muss schnellsten von der Bundespolitik nachgebessert werden, bzw. den Ländern und Kommunen eine sozialverträgliche Verbesserung der Verfügung möglich gemacht werden.

 

Berlin, Göttingen Nov. 2023

Archive