Wo bleibt die Gerechtigkeit

Veröffentlicht am 19. November 2023
Adler Group in Göttingen Grone

Beamte kriegen ab 2024 mehr Gehalt

Ein Bürger aus Berlin fragt nach:

1.)
WIESO erhalten Beamte unabhängig von ihrer Gehaltsstufe ALLE 3000 Euro Inflationspämie – also offensichtlich auch Minister:innen, Staatssekretäre, Richter, höchstbezalte Lehrer, vermutlich auch die meisten Professoren?
WESHALB die gleichen prozentualen Gehaltserhöhungeb über alle Gehaltsstufen hinweg? Damit wird die Einkommensschere immer weiter geöffnet – oder?
2.)
Ähnlich bzw. noch mehr gilt das für die sowieso lebenslang von den Steuerzahlern alimentierten (!) PENSIONÄRE?
Während die Altersarmut bei einfachen Rentnern zunimmt, wird hier – trotz Zeitenwende und in Ignoranz der BVerfG-Entscheidung – weiterhin und verstärkt aus dem Vollen geschöpft!
3.)
WIESO werden Beamte (inzwischen historischer Höchstststand von rund/ fast 2 Millionen) trotz der bekannten Haushaltsprobleme sowie der Erwerbspyramide – und im Gegensatz zur europäischen Entwickling – unverändert bzw. sogar verstärkt ggü. allen anderen Berufskategorien (mit Einzahlung in die GRV) bevorzugt?
(Meine Kritik richtet sich nicht an einfache Streifenpolizisten und Richter.)
WIE wird begründet, dass immer noch Beamte/Pensionäre nichts – keinen Cent! – in die GRV einzahlen?
Dazu steht nichts im Grundgesetz, Artikel 33, insbes. Absätze (4) und (5):
„4) Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Diebst- und Treuverhältnis stehen.
(5) Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und FORTZUENTWICKELN.“ (!!!)
4.)
Das „Totschlagargument“ für die m. E. ausgeartete, aufgeblähte Verbeamtung von Lehrern sowie von „allen möglichen“ Angestellten in Behörden/ Ämtern (die oft keine anderen Tätigkeiten ausüben als normale ÖD-Angestellte) ist „Systemrelevanz“
bzw. „hoheitsrechtliche Befugnisse“ (GG Art. 4(5), o. ä.; sehr allgemein und daher – bei politischem Wille – flexibel regelungsseitig handhabbar.
Während in früheren Epochen (preußischer Staat; Entstehung d. dt. Nationalstaates, Anforderungen der Industrialisierung) die krisenunabhängige (!) Absicherung von Bahn- u. Postangestellten, Lehrern (nach Einführung der allgemeinen Schulbildung) etc. ihre gesamtgesellschaftliche Berechtigung hatte, befinden wir uns heute bekanntlich in der sozialen Marktwirtschaft – und nicht mehr im – zugespitzt – Manchesterkapitalismus.
Der bekannte, im Kern inakzeptable Lehrermangel, hat doch vielfältige Ursachen. Die „Bekämpfung“ mit Verbeamtung ist m. E. historisch und sozialpolitisch der falsche Weg.
Nicht alles lädßt sich übers Geld Regeln. Vor allem nicht, wenn dadurch in anderen Bereichen der Gesellschaft Löcher aufgerissen und soziale Ungerechtigkeiten geschaffen bzw. vergrößert werden.
Oder?

Dr. Frank Latka, Berlin

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